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Artikel aus der Fachzeitschrift der IHK-Koblenz22.06.2009: Präzision schafft Sicherheit:! Präzision schafft Sicherheit:Katasterauskunft jetzt auch vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) Wer als Bauherr, Immobilieninteressent oder Landwirt auf dem Weg zu Stilllegungsprämien eine Katasterauskunft möchte, hat jetzt die freie Wahl: Entweder geht er den alten Gang zum Vermessungs- und Katasteramt Mayen – oder er wendet sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in seiner Nähe. Denn seit kurzem dürfen auch die ÖbVI diese amtlichen Auskünfte erteilen. Die Gebührenordnung ist die gleiche, Vorteil der ÖbVI: Bürgernähe, Service und Geschwindigkeit. Rheinland-Pfalz nimmt mit dieser Regelung eine Vorreiterrolle ein. Der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) Rheinland-Pfalz hat auf seiner Internetseite www.bdvi-rp.de eine Liste seiner Mitglieder hinterlegt, die diesen Service anbieten. Die ÖbVI, im Berufsstand mit einem Notar vergleichbar, fungieren also als „Auskunftsstelle des Vermessungs- und Katasteramtes“. Hierzu schließt jeder Einzelne einen entsprechenden Vertrag mit dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen. Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Esch, Landesvorsitzender des BDVI und ÖbVI aus Cochem: "Diese Entwicklung ist ein großer Schritt zu mehr Bürgernähe, denn die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind im ganzen Land präsent, während sich die Ämter immer mehr zurück ziehen. Selbst in der Landeshauptstadt Mainz ist kein Katasteramt mehr zu finden." Der Service der Katasterauskunft läuft in drei Schritten ab: Zunächst muss der Kunde sein berechtigtes Interesse begründen - sei es als Eigentümer, Nachbar oder potenzieller Kaufinteressent. Anschließend werden die Daten zum betreffenden Grundstück online am PC aufgerufen, als Flurkarte bzw. Lageplan oder als sogenannte Liegenschaftsbeschreibung mit den Angaben über die Eigentümer. Falls gewünscht, wird dieser Auszug aus dem Kataster ausgedruckt. Wenn das berechtige Interesse einmal geklärt ist, können Auskünfte auch unkompliziert per Telefon oder E-Mail erteilt werden. Die Kosten für die Auszüge richten sich nach der seit 2002 unveränderten Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und gelten gleichermaßen für die ÖbVI und die Ämter.
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Ravenestraße 11 |
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