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Antikes Bayern!

27.12.2010: erschienen:
- in der Verbandszeitschrift des IGVB – Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung in Bayern -
Einblicke (Heft 04/2010)
- in der Zeitschrift des BDVI - Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.-
FORUM (Heft 04/2010)

Antikes Bayern!

 
Beim Thema Antike denkt man sofort an Hellas, das heutige Griechenland! Man erinnert sich an den drohenden Staats-Bankrott, und, wer ein wenig genauer hingehört hat, an die dort üblichen „Sonderzahlungen“ für eigentlich selbstverständliche Leistungen.
Von der Europäischen Gemeinschaft, welche den Verbraucherschutz stark in den Vordergrund stellt, wird dieses Verhalten ausdrücklich nicht toleriert.
Während  sich in Griechenland Privatpersonen auf diese Weise bereichern, tut dies in Bayern der Staat in folgender Weise: Katastervermessungen werden von den staatlichen Katasterämtern in der Regel erst Monate nach Beauftragung bzw. Antragstellung bearbeitet. Dies ist in den meisten Fällen für den Kunden nicht hinnehmbar. Die Katasterverwaltung bietet dem Kunden dann an, den Auftrag gegen Zahlung eines Dringlichkeitszuschlags in Höhe von 20% zusätzlich zu den normalen Gebühren, bevorzugt, das heißt in einigen Wochen durchzuführen. Wie kann das sein?
Aus Sicht jedes Verbrauchers wäre bestenfalls ein Abschlag für verspätete Leistungen nachvollziehbar, aber nicht so etwas.
Woran liegt das? Ganz offensichtlich an den bayerischen Verhältnissen!
Das heißt, am fehlenden freien Beruf und dem Staatsmonopol an den Katastervermessungen. Der Verbraucher ist an einen Anbieter – nämlich den Staat - gebunden, und hat keinerlei Alternativen. Dieser sieht offensichtlich im Verbraucher nicht den Kunden, sondern den lästigen Antragsteller, denn nur so ist der Auftragsberg zu erklären, welcher die Katasterverwaltung vor sich her schiebt.
Oder ist dieses Auftragspolster für die Vermessungs- und Katasterverwaltung vielleicht sogar gewollt? Nur wenn die normale Bearbeitung unverhältnismäßig lange dauert, ist man bereit einen Zuschlag zu bezahlen….
Aber sind solche Zustände in einer Dienstleistungsgesellschaft überhaupt noch tragbar?
Unnötiger Zeitverlust hemmt Investitionen und Wirtschaftswachstum.
In Rheinland-Pfalz wird eine Teilungsvermessung mit Einverständnis aller Beteiligten, auch im bayerischen Kataster der Pfalz, innerhalb einer Woche ohne jeden Zuschlag in das Liegenschaftskataster übernommen.
Die Lösung wäre die Einführung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auch in Bayern! Dadurch würde, vergleichbar mit dem TÜV, ein Monopol gebrochen und Wettbewerb ermöglicht!
Antike Zuschläge würden wegfallen und antike Strukturen würden reformiert.
Die zusätzliche Manpower des freien Berufes entlastet die Katasterverwaltung und schafft dadurch Potential für die ureigensten Aufgaben im Liegenschaftskataster, wie die Homogenisierung der Automatisierten Liegenschaftskarte, die selbst in Ballungsräumen größtenteils nur als 1:1 Digitalisierung ohne geometrische Verbesserung vorliegt. Auch dies sind antike Verhältnisse, welche mit Hilfe des freien Berufs beseitigt werden können. Vielleicht können dann auch die anstehenden Umstellungen auf ALKIS und UTM Koordinaten, wie in den anderen Ländern, schneller in Angriff genommen werden.
Durch meinen ständigen Kontakt mit dem IGVB weiß ich, dass auch die bayerischen Geodäten dieser Entwicklung mittlerweile positiv gegenüberstehen. Der BDVI wird, in Absprache mit dem IGVB, ab dem nächsten Frühjahr Fortbildungskurse speziell im Bereich Liegenschaftskataster anbieten, damit sich die bayerischen Kollegen, auf die Veränderungen vorbereiten können.
Die bayerischen freiberuflichen Kollegen stehen den auf Sie zu kommenden Aufgaben positiv gegenüber und warten auf die Einführung der ÖBVI in Bayern!
 
Hans Ulrich Esch
Vizepräsident des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, BDVI
Original Artikel aus Einblicke 04/2010

Original Artikel aus FORUM 04/2010

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