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Der BDVI informiert – Grundstückskäufer aufgepasst!

16.11.2011: Artikel in der Rheinzeitung vom 16.12.2011
Die Grunderwerbsteuer soll zum 1. März 2012 um 1,5% Punkte auf dann fünf Prozent steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die rheinland-pfälzische Landesregierung beschlossen hat. Für diejenigen, die sich eine Wiese auf dem Land kaufen wollen, ist das ziemlich uninteressant.
Jedoch nicht für Käufer eines Bauplatzes, welcher in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 69.000,00 Euro kostet. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verursacht somit Mehrkosten von 1.035,00 Euro.

Für den Erwerb eines Einfamilienhauses, welches in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 151.000,00 Euro kostet, betragen die Mehrkosten schon 2.250,00 Euro!

Wenn Sie also eine solche Transaktion planen, tun Sie es jetzt!

Die Steuerschuld entsteht in der Regel zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags, Ausnahmen gibt es in den Fällen, in denen behördliche Genehmigungen erforderlich sind, dann entsteht die Steuerschuld mit der Rechtskraft der Genehmigung.

Da für den Erwerb eines Bauplatzes häufig Teilungsvermessungen durchzuführen sind, sollten Sie diese nicht auf die lange Bank schieben. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz erledigen diese Aufgaben schnell und unbürokratisch!

Hans Ulrich Esch, Vizepräsident des BDVI

 

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